Allgemeine Geschäftsbedingungen von DJ Mario Schulz aus Schwedtoder
Allgemeine Geschäftsbedingungen von DJ Mario Schulz aus Schwedtoder

AGB - DJ Mario Schulz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

DJ Mario Schulz - Ihr Deejay aus der Uckermark

 

§ 1 Vertragspartner

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen

DJ Mario Schulz - Ihr Deejay aus der Uckermark und seinen Vertragspartnern (Kunden).

 

§ 2 Vertrag 

 

Alle Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn DJ Mario Schulz - Ihr Deejay aus der Uckermark die Auftragsbestätigung in Textform an den Kunden sendet. Dies gilt auch für die Bestätigung von mündlichen und telefonischen Absprachen. 

 

§ 3 Auftragsstornierung, Rücktritt vom Vertrag

 

  • Bei einer Stornierung des Vertrages durch den Kunden, sind keine Stornierungskosten zu zahlen, wenn der Kunde durch Krankheit, Unfall bedingt ausfällt oder ein Todesfall in der Familie vorliegt.
  • Bei einer Stornierung 14 Tage vor der Veranstaltung durch den Kunden, sind keine Stornierungskosten zu zahlen.
  • Bei einer Stornierung ab 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung betragen die Stornierungskosten mindestens 30 % der vereinbarten Vergütung. 
  • Ein Rücktritt von DJ Mario Schulz - Ihr Deejay aus der Uckermark ist nur aus wichtigem Grund möglich, dazu gehören insbesondere auch technisch bedingte Ausfälle und Krankheit. DJ Mario Schulz - Ihr Deejay aus der Uckermark wird dem Kunden in diesem Fall einen gleichwertigen Ersatz anbieten. 

 

§ 4 GEMA – Gebühren 

 

Der Kunde ist verpflichtet, falls es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, rechtzeitig vor der Veranstaltung bei der GEMA, die Art und Umfang der Veranstaltung anzumelden. Alle Gebühren für die GEMA werden vom Kunden getragen und sind direkt an die GEMA abzuführen.

 

§ 5 Zahlungen 

 

Die Zahlung der vereinbarten Vergütung ist zum vereinbarten Fälligkeitstermin bzw. bei fehlender Fälligkeit spätestens bei Veranstaltungsende direkt an DJ Mario Schulz - Ihr Deejay aus der Uckermark zu leisten. 

Für Spezialangebote sind die vereinbarten Anzahlungen fristgemäß zu leisten.

 

§ 6 Salvatorische Klausel 

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung, deren Wirkungen dem Sinn und Zweck des Vertrags entsprechen. Dies gilt entsprechend, wenn der Vertrag eine Lücke aufweist.

 

Stand: 02.02.2020

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